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   BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89   

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BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89 (https://dejure.org/1991,9195)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 6 C 25.89 (https://dejure.org/1991,9195)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 6 C 25.89 (https://dejure.org/1991,9195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Aberkennung der Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes - Widerruf der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Sachliche Zuständigkeit für den Widerruf der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Widerruf einer bestandskräftigen Anerkennung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89
    Da der Kläger den in seiner Klageschrift vom 16. Juni 1987 gestellten Antrag auf Feststellung seiner Berechtigung, auch weiterhin den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, nicht zurückgenommen hat, ist - wie in Fällen einer nur scheinbaren isolierten Anfechtung von Widerspruchsbescheiden wegen vermeintlicher Verfahrensmängel (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - mit weiteren Nachweisen) - von der Aufrechterhaltung des Begehrens auf Entscheidung in der Sache selbst auszugehen.
  • BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 20.89

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Widerruf der Anerkennung - Ausschuß

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89
    (Parallelsache zu BVerwG 6 C 20.89).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 84.88

    Kriegsdienstverweigerung - Wehrbehörde - Rechtsbehelf - Klagerecht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89
    Der Senat hat aber schon im Beschluß vom 25. Januar 1909 - BVerwG 6 B 84.88 - (Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 3) ausgeführt, daß sich aus diesem Anwesenheitsrecht des Vertreters der Dienstaufsichtsbehörde kein Recht zur Mitwirkung an den Verhandlungen etwa durch Befragung des Kriegsdienstverweigerers ergibt.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 6 B 89.88

    Kriegsdienstverweigerer - Widerruf der Anerkennung - Grundlegender

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89
    Ferner hat der Senat in seinem Beschluß vom 17. Januar 1989 - BVerwG 6 B 89.88 - (Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 30) ausgeführt, es sei unerheblich, auf welche Weise die Vorstellungen, die der dortige Kläger in einem Zeitungsartikel geäußert hatte, zur Kenntnis "des für die Entscheidung über den Widerruf der Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer zuständigen Ausschusses für Kriegsdienstverweigerung gelangt" seien.
  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 156.73

    Nichtigkeit von einer gesetzlichen Grundlage entbehrenden Verwaltungsakten -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89
    In seinem vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG 6 C 156.73 - (Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 6) hat er für das damals geltende Recht ausgeführt, nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts sei für den Widerruf eines Verwaltungsakts die Behörde zuständig, die ihn erlassen habe bzw. die im Zeitpunkt des Widerrufs für den Erlaß des Verwaltungsakts zuständig wäre.
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